Lehrmittelfreiheit
by darph
Wieder ein wenig Bildung zu horrenden Preisen gekauft. Das Problem sind nicht die Studiengebühren an sich. Natürlich tut mir das weh, ist eine Menge Geld, das ich da ausgebe. Das Problem ist die Art und Weise, wie das eingeführt wurde und was nun mit meinem Geld passiert.
Erst heißt es, man wolle keine versteckten Studiengebühren einführen, bis das nicht vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. Einen Monat später erhebt man eine Verwaltungsgebühr von 50 Euro, direkt an das Land zu zahlen, und erhöht somit den Semesterbeitrag um über 100%. Aber es heißt ja Verwaltungsgebühr, nicht Studiengebühr. Man sollte nun meinen, daß mit der später erfolgten Einführung der Studiengebühren genug Geld zur Vewaltung da gewesen sei. War es offensichtlich nicht, denn die Verwaltungsgebühren müssen wir immer noch zahlen, was die Studiengebühren effektiv auf 550 Euro erhöht. (35 Euro gehen an das Studentenwerk als Semesterbeitrag. Ich bin nur froh, nicht noch ein Semesterticket mitkaufen zu müssen.)
Nun hat die Fakultät also jede Menge neues Geld und das soll verwendet werden, um das Lehrangebot zu verbessern. Kann man aber nicht. Die Verwendung der Studiengebühren ist von Gesetz wegen eingeschränkt und darph nicht verwendet werden, um neue Tutoren oder andere Lehrkräfte einzustellen.
Wofür, wenn nicht um das Lehrangebot zu verbessern, zahle ich denn Studiengebühren? Die Grünanlagen werden saniert. Alte, schattenspendende Bäume werden gefällt. Man denkt öffentlich darüber nach, neuen Erstsemesterstudenten ein Notebook zu schenken. Eine “WiWi-Café-Bar” wurde eingerichtet, damit die reichen Wirtschaftlerinnen stilecht ihren Espresso sippen können. Eine neue Lounge soll in der Bibliothek eingerichtet werden.
Aber bloß nicht das Lehrangebot verbessern, man könnte ja etwas für seinen Ruf tun.
Comments
Was sagt denn das Gesetz über die Verwendung der Studiengebühren?
Also: Was soll/kann/darf/muss damit getan werden?
Das Gesetz gibt wenig her, außer daß die Gebühren nicht verwendet werden dürfen, um neue Kapazitäten aufzubauen (Artikel 71, Absatz 3), sondern nur, um bestehende Kapazitäten qualitativ zu verbessern.
Das heißt wohl: Solange ein Lehrstuhl nicht nachweisen kann, daß er hoffnungslos unterbesetzt ist und so den Lehrbetrieb nicht gewährleisten kann, bekommt er für neue Mitarbeiter kein Geld, da ansonsten mehr Mitarbeiter auch mehr Platz für neue Studenten bedeuten würde.
Ein Toifelskreis.
Das Problem liegt dann wohl in irgendwelchen Bestimmungen die irgendwann mal eh…bestimmt wurden und jetzt nicht verändert werden dürfen. (Warum nur…?)
Bei uns in Leipzig gab es damals eine Quote von 1:10. Also eine Lehrkraft auf zehn Studenten.